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Sonderpädagogische Beratung

Ab sofort können sich Eltern, deren Kinder auf Grund einer Teilleistungsstörung, einer zeitweisen oder chronischen Erkrankung oder auf Grund der Tatsache, dass sie Deutsch als Zweitsprache sprechen, eine individuelle Unterstützung benötigen oder für deren Kinder gegebenenfalls ein Förderbedarf für die Förderschwerpunkte Sprache, Hören, Autistisches Verhalten, Sehen, Körperliche und motorische Entwicklung oder Emotionale und soziale Entwicklung besteht, beraten lassen.
Julia Choroszy & Katrin Konzak

Friedrich-Engels-Gymnasium

Beratungsangebot
an der Schule

Email: julia.choroszy@lk.brandenburg.de

Email: katrin.konzack@lk.brandenburg.de

Raum: 232
13:00 - 16:00 Uhr

GLEICHE CHANCEN FÜR ALLE!

Die Sprechstunde wird im Schuljahr 2023/2024 von Julia Choroszy und Katrin Konzack an jedem Montag von 13.00 Uhr -16.00 Uhr im Raum 232 durchgeführt.
Terminliche Absprachen per Mail sind möglich, aber nicht zwingend nötig.

Nachteilsausgleich

Ein Nachteilsausgleich kann an Schulen im Land Brandenburg folgenden Fallgruppen gewährt werden:

A) Schülerinnen und Schüler ohne sonderpädagogischen Förderbedarf

  • mit besonderen Schwierigkeiten im Lesen und Rechtschreiben
  • mit besonderen Schwierigkeiten im Rechnen
  • mit zeitweiser oder chronischer Erkrankung
  • mit Deutsch als Zweitsprache (DaZ)

 

B) Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf

  • Sprache
  • Hören
  • Autistisches Verhalten
  • Sehen
  • Körperliche und motorische Entwicklung
  • Emotionale und soziale Entwicklung

 

Gleiche Chancen für alle- Nachteilsausgleich für Schülerinnen und Schüler in Brandenburg