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Gremienarbeit

Die Schulkonferenz

Friedrich-Engels-Gymnasium
Ein Mitwirkungs- und Entscheidungsgremium

Die Schulkonferenz ist das gemeinsame Beratungs- und Entscheidungsgremium der Schule. Sie berät in allen wichtigen Angelegenheiten, die die Schule betreffen. Sie vermittelt in Streitfällen.

Eine Drittelparität erlaubt, dass die drei großen an Schule beteiligten Personengruppen (Eltern, Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler) in der Schulkonferenz vertreten sind und ihre Meinungen gleichberechtigt einbringen können. Stimmberechtigte Mitglieder der Schulkonferenz sind die Schulleiterin/der Schulleiter, vier Lehrkräfte, fünf Schülerinnen/Schüler, sowie fünf Eltern. Sie werden von ihren Konferenzen für jeweils zwei Jahre als Vertreterinnen/Vertreter gewählt.

Elternvertreter:innen

Schülervertreter:innen

Lehrervertreter:innen

Vertreterin des Schulträgers

Aufgaben

Raumverteilung

Festlegungen zur Nutzung von Klassenräumen

Hausordnung

Festlegungen zur Haus- und Pausenordnung.

Unterrichtszeiten

Festlegungen über variable Ferientage.

Schülergruppen

Festlegung zur Nutzung von Räumlichkeiten außerhalb der Schulzeit

Hausaufgaben

Festlegungen zum Umfang und Verteilung von Hausaufgaben.

Zusammenarbeit

Festlegungen zur Zusammenarbeit mit außerschulischen Partnern.

Schüler und Eltern mit Wirkung

Die vielfältigen Aufgaben der Schulkonferenz sind in § 91 BbgSchuIG aufgeführt. Hier werden drei Beschlussebenen unterschieden: Während Absatz 1 Entscheidungsrechte bestimmt, sieht Absatz 2 Entscheidungsrechte in Abhängigkeit einer mehrheitlichen Zustimmung der Lehrkräfte und Absatz 3 Anhörungs- und Antragsrechte vor.

Die Schulleiterin/der Schulleiter führt die Geschäfte der Schulkonferenz. Es wird ein Vorstand aus der Mitte ihrer stimmberechtigten Mitglieder gewählt. Ihm gehören eine Vorsitzende/ein Vorsitzender und bis zu zwei Stellvertreter/innen an. Jedes Mitglied der Schulkonferenz, egal ob Schüler-, Eltern-, Lehrervertreterinnen/-vertreter oder Schulleiterin/Schulleiter, kann zur/zum Vorsitzenden oder zur Stellvertreterin/zum Stellvertreter gewählt werden. Der Vorstand stellt sicher, dass Einladungen und Protokolle erstellt und verschickt werden. Durch ihn werden Anfragen, Anträge, Stellungnahmen und Beschlüsse der Schulkonferenz an die entsprechenden Stellen weitergeleitet.

Die Beratungen der Schulkonferenz sind schulöffentlich, d. h. alle an der Schule beteiligten Personen dürfen in der Regel in den Schulkonferenzen anwesend sein.

Unsere neu formierte Schulkonferenz, die für zwei Schuljahre gewählt wurde, tagte am Mittwoch, 08.11.2023, das erste Mal. Frau Geike, Vertreterin der Elternschaft, übernimmt für diese Legislatur den Vorsitz. Herr Lehm und Amelie Hoffmann (Jahrgang 11) unterstützen sie in ihrem Amt als Stellvertretende. Wir freuen uns auf eine konstruktive und gute Zusammenarbeit!

Elternkonferenz

Friedrich-Engels-Gymnasium
Ein Mitwirkungs- und Entscheidungsgremium

Die Elternkonferenz ist das höchste beschlussfassende Gremium der Eltern in der Schule. Sie vertritt die Interessen und Meinungen der Eltern einer Schule. Die auf den Elternversammlungen gewählten Elternsprecherinnen und -sprecher jeder Klasse oder Jahrgangsstufe sind stimmberechtigte Mitglieder in der Elternkonferenz, außerdem nehmen je zwei Vertreterinnen oder Vertreter der Schüler- und der Lehrerkonferenz beratend teil. Auf Wunsch soll auch ein Mitglied der Schulleitung bei den Beratungen anwesend sein. Zu den Aufgaben der Elternkonferenz gehört auch die Wahl der Elternsprecherin oder des Elternsprechers einer Schule sowie der Mitglieder für Schulkonferenz und Kreiselternrat. Die Elternkonferenz tagt mindestens dreimal im Schuljahr.

Elternvertreter:innen

Schülervertreter:innen

Lehrervertreter:innen

Mitglieder der Elternkonferenz bei der ersten Tagung im Schuljahr 2023/2024

Schülerkonferenz

Friedrich-Engels-Gymnasium
Ein Mitwirkungs- und Entscheidungsgremium

In der Schülerkonferenz werden die Interessen und Meinungen aller Schülerinnen und Schüler einer Schule zusammengetragen und vertreten. Die Schülerkonferenz ist deshalb ein wichtiger Ort für Schülerinnen und Schüler, um Demokratie zu lernen und zu leben. Sie setzt sich aus allen Klassen- bzw. Kurssprecherinnen und -sprechern einer Schule zusammen. Außerdem nehmen je zwei Vertreterinnen und Vertreter der Eltern- sowie Lehrerkonferenz beratend teil. Ein hierfür benanntes Mitglied der Schulleitung soll auf Wunsch der Schülerkonferenz ebenfalls beteiligt sein.

Die Schülerkonferenz einer Schule kann beschließen, dass ob die Schülersprecherin oder der Schülersprecher der Schule aus dem Kreis der stimmberechtigten Mitglieder der Schülerkonferenz oder von allen Schülerinnen und Schülern der Schule aus dem Kreis der Schülerschaft gewählt wird. Die Schülerkonferenz kann bis zu drei Lehrkräfte der Schule zu Vertrauenslehrkräften wählen. Diese Lehrkräfte sollen an den Sitzungen mit beratender Stimme teilnehmen. Die Vertrauenslehrkräfte sind in der Regel berechtigt, Auskünfte über Angelegenheiten, die ihnen in dieser Funktion anvertraut wurden, gegenüber Vorgesetzten zu verweigern.

Die Schülerkonferenz wird mindestens dreimal im Jahr einberufen. Sie kann auch beschließen, eine Versammlung aller Schülerinnen und Schüler einzuberufen. Diese darf während des Unterrichts zweimal im Schulhalbjahr für bis zu zwei Stunden stattfinden. Die gewählten Schülerinnen und Schüler müssen von den Klassenlehrkräften für die Tätigkeit in überschulischen Gremien im notwendigen Umfang freigestellt werden.

Elternvertreter:innen

Schülervertreter:innen

Lehrervertreter:innen

Mitglieder der Schülerkonferenz bei der Klassen- und Kurssprecherschulung

Konferenz der Lehrkräfte

Friedrich-Engels-Gymnasium
Ein Mitwirkungs- und Entscheidungsgremium

Die Lehrerkonferenz ist eine für alle Lehrerinnen und Lehrer einer Schule verpflichtende Veranstaltung, auf der alle wichtigen schulischen Angelegenheiten diskutiert und teilweise entschieden werden. Insbesondere berät und entscheidet die Konferenz über die Grundsätze der Erziehungs- und Unterrichtsarbeit an der Schule, die Stundenplangestaltung und Aufsichtspläne, die Einführung zugelassener Lernmittel, die Beobachtung und Bewertung der Lernentwicklung und die Koordinierung der Leistungsbeurteilung.

Die Schulleiterin oder der Schulleiter ist automatisch die oder der Vorsitzende. Die Konferenz der Lehrkräfte tritt in der Regel sechsmal im Jahr auf Einladung der Schulleitung zusammen. Die Schulleiterin oder der Schulleiter, alle Lehrkräfte der Schule mit fünf oder mehr Unterrichtsstunden pro Woche sowie das sonstige pädagogische Personal sind stimmberechtigte Mitglieder der Lehrerkonferenz. Die Lehrkräfte, die weniger als fünf Wochenstunden an der Schule unterrichten sowie je zwei Vertreterinnen oder Vertreter der Schülerkonferenz und der Elternkonferenz wirken in der Lehrerkonferenz beratend mit.

Elternvertreter:innen

Schülervertreter:innen

Lehrervertreter:innen

Die Konferenz der Lehrkräfte bei der Schuljahreseröffnung 2023/2024

Textquellen und weitere Informationen zur Gremienarbeit an Schule finden Sie unter