Friedrich-Engels-Gymnasium
Die SchulkonferenzDie Schulkonferenz ist das gemeinsame Beratungs- und Entscheidungsgremium der Schule. Sie berät in allen wichtigen Angelegenheiten, die die Schule betreffen. Sie vermittelt in Streitfällen.
Eine Drittelparität erlaubt, dass die drei großen an Schule beteiligten Personengruppen (Eltern, Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler) in der Schulkonferenz vertreten sind und ihre Meinungen gleichberechtigt einbringen können. Stimmberechtigte Mitglieder der Schulkonferenz sind die Schulleiterin/der Schulleiter, vier Lehrkräfte, fünf Schülerinnen/Schüler, sowie fünf Eltern. Sie werden von ihren Konferenzen für jeweils zwei Jahre als Vertreterinnen/Vertreter gewählt.
Elternvertreter:innen
Schülervertreter:innen
Lehrervertreter:innen
Vertreterin des Schulträgers
Aufgaben
Raumverteilung
Festlegungen zur Nutzung von Klassenräumen
Hausordnung
Festlegungen zur Haus- und Pausenordnung.
Unterrichtszeiten
Festlegungen über variable Ferientage.
Schülergruppen
Festlegung zur Nutzung von Räumlichkeiten außerhalb der Schulzeit
Hausaufgaben
Festlegungen zum Umfang und Verteilung von Hausaufgaben.
Zusammenarbeit
Festlegungen zur Zusammenarbeit mit außerschulischen Partnern.
Schüler und Eltern mit Wirkung
Die vielfältigen Aufgaben der Schulkonferenz sind in § 91 BbgSchuIG aufgeführt. Hier werden drei Beschlussebenen unterschieden: Während Absatz 1 Entscheidungsrechte bestimmt, sieht Absatz 2 Entscheidungsrechte in Abhängigkeit einer mehrheitlichen Zustimmung der Lehrkräfte und Absatz 3 Anhörungs- und Antragsrechte vor.
Die Schulleiterin/der Schulleiter führt die Geschäfte der Schulkonferenz. Es wird ein Vorstand aus der Mitte ihrer stimmberechtigten Mitglieder gewählt. Ihm gehören eine Vorsitzende/ein Vorsitzender und bis zu zwei Stellvertreter/innen an. Jedes Mitglied der Schulkonferenz, egal ob Schüler-, Eltern-, Lehrervertreterinnen/-vertreter oder Schulleiterin/Schulleiter, kann zur/zum Vorsitzenden oder zur Stellvertreterin/zum Stellvertreter gewählt werden. Der Vorstand stellt sicher, dass Einladungen und Protokolle erstellt und verschickt werden. Durch ihn werden Anfragen, Anträge, Stellungnahmen und Beschlüsse der Schulkonferenz an die entsprechenden Stellen weitergeleitet.
Die Beratungen der Schulkonferenz sind schulöffentlich, d. h. alle an der Schule beteiligten Personen dürfen in der Regel in den Schulkonferenzen anwesend sein.
